Newsletter 15/2025 – Aktuelle Informationen aus dem Nationalrat

Der Februar ist beinahe vorbei – und damit auch eine intensive Woche in Wien. Eine Vielzahl an Themen wurden im Nationalrat beraten und wichtige Beschlüsse gefasst.

Mittlerweile habe ich mich im parlamentarischen Alltag gut eingelebt. Vieles ist zur Routine geworden – auch wenn sich meine erste Plenarrede erst am 3. März jährt. Seither ist viel geschehen, und wir konnten einiges auf den Weg bringen.

Es ist gelungen, wichtige wirtschaftspolitische Stellschrauben so zu justieren, dass die Richtung wieder klar auf Aufschwung zeigt. Besonders sichtbar wird das beim so zentralen Thema Inflation.

Fakt ist auch, dass die Formel 2-1-0 unseres Bundeskanzlers wirkt und erste Erfolge dieser Bundesregierung sichtbar werden.

Gleichzeitig gilt: Wir dürfen die wirtschaftliche Entwicklung positiv bewerten, aber nicht schönreden. Jetzt gilt es, das zarte Wirtschaftswachstum zu nutzen um positive Stimmung zu verbreiten, damit Erspartes wieder investiert wird und der Aufschwung sichtbar wird.

Mein Steckenpferd: Damit der Aufschwung gelingen kann und wir das Budget sanieren können, muss Leistung wieder attraktiver werden!

Nur so können wir Wachstum sichern und gleichzeitig das Budget nachhaltig sanieren.

Das bleibt jedoch eine Mammutaufgabe, da nach wie vor die Grünen, aber auch unser Finanzminister, die Diskussion über Vermögens- und Erbschaftssteuern aufrechterhalten

Im Jänner-Plenum haben wir bereits wesentliche Maßnahmen beschlossen:

  • Im Jahr 2026 bleiben die ersten 15 Überstunden im Monat bis zu 170 Euro steuerfrei.
  • Das Feiertagsentgelt wird bis zu 400 Euro im Monat steuerfrei gestellt.
  • Wer über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus arbeitet, erhält einen steuerfreien Freibetrag von 15.000 Euro.

Damit setzen wir gezielte Anreize für Mehrleistung und schaffen gleichzeitig die Möglichkeit, dringend benötigte Arbeitskräfte länger in Beschäftigung zu halten.

Darüber hinaus muss die öffentliche Hand auch im System sparen. Deshalb besetzt die Bundesregierung unter Bundeskanzler Christian Stocker nur etwa jede zweite Pensionierung in der Verwaltung nach. Das bringt in den kommenden vier Jahren rund 450 Millionen Euro Einsparung. Möglich wird das unter anderem durch konsequente Digitalisierung. Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll forciert dafür insbesondere den Einsatz von Künstlicher Intelligenz sowie die weitere Modernisierung der Verwaltung.

Dein

Klaus Mair

Abgeordneter zum Nationalrat

Gerne informiere ich Dich weiterhin regelmäßig über die neuesten Entwicklungen – bleib immer up to date und folge mir gleich auf meinen Kanälen!

 

🏛️ Plenarsitzung & Beschlüsse kompakt

Foto: Parlamentsdirektion/​Johannes Zinner

 

→ Themen im Überblick

Die Sitzung begann mit einer Aktuellen Stunde der NEOS zum Thema Bildungsreform und der Frage, wie Lehrpläne zeitgemäß weiterentwickelt werden können. In der anschließenden Aktuellen Europastunde, eingebracht von der FPÖ, wurde über Transparenz bei EU-Hilfen für die Ukraine und die österreichische Neutralität diskutiert.

Im Anschluss standen zahlreiche Gesetzesbeschlüsse und Berichte auf der Tagesordnung:

Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz
Mit der Novelle wurde die staatliche Krisenvorsorge deutlich erweitert. Strategische Vorräte, klar geregelte Eingriffsmöglichkeiten sowie verbesserte Informations- und Datenstrukturen sorgen dafür, dass die Versorgungssicherheit auch in schweren Krisen gewährleistet bleibt. Für diesen Beschluss war eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Schutz der Meere
Der Nationalrat ratifizierte das UN-Übereinkommen zum Schutz der Hochsee. Damit werden internationale Maßnahmen gegen Überfischung, Umweltverschmutzung und unkontrollierte Ressourcennutzung gestärkt. Das Abkommen ist ein wichtiger Beitrag zum globalen Umwelt- und Klimaschutz.

Außen- und Europapolitischer Bericht 2024
Diskutiert wurden unter anderem die Lage in der Ukraine, Entwicklungen im Nahen Osten, Migration, EU-Erweiterung sowie Fragen rund um autonome Waffensysteme und Künstliche Intelligenz. Beschlossen wurden zudem zwei außenpolitische Entschließungen:

  • zur aktiven österreichischen Außenpolitik mit Fokus auf Entwicklungszusammenarbeit, Stabilität und Transparenz,
  • zur klaren Verurteilung der Massaker des iranischen Regimes an der eigenen Bevölkerung. Gefordert wird außerdem das weitere Engagement zur Abschaffung der Todesstrafe sowie zur Listung der islamischen Revolutionsgarden auf der EU-Terrorliste.

Kleine Sozialversicherungsnovelle
Mit der Novelle wurden Klarstellungen vorgenommen und Haftungsfragen für ehrenamtliche Funktionärinnen und Funktionäre in der Sozialversicherung praxisgerecht geregelt.

Monitoringbericht Gesundheit
Der Bericht zur Finanzzielsteuerung Gesundheit 2025 zeigte teils deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. In einzelnen Bereichen besteht weiterer Handlungsbedarf.

Kulturgüterrückgabegesetz
Mit der Umsetzung einer EU-Verordnung werden Maßnahmen gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern verschärft. Zuständigkeiten wurden klar geregelt und Sanktionen festgelegt.

Rechnungshofbericht zu Einkommen in öffentlichen Unternehmen
Der Bericht zeigt deutliche Einkommensunterschiede in öffentlichen Unternehmen, steigende Spitzengehälter sowie weiterhin bestehenden Gender-Pay-Gap. Auch Pensionsleistungen ehemaliger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden offengelegt.

🛒 Anti-Mogelpackungs-Gesetz

Transparenz beim täglichen Einkauf – ein Schwerpunkt dieser Sitzung, zu dem ich auch Stellung nehmen durfte.

→ Transparenz ist eine Grundvoraussetzung für Vertrauen – gerade beim täglichen Einkauf. Konsumentinnen und Konsumenten müssen klar erkennen können, wofür sie ihr Geld ausgeben.

Genau hier setzt das neue Gesetz an: Künftig muss der Handel kennzeichnen, wenn sich bei einem Produkt die Füllmenge reduziert hat, ohne dass sich Preis oder Verpackungsgröße entsprechend ändern.

Die Kennzeichnungspflicht ist dabei differenziert ausgestaltet:

  • Unternehmen mit mehr als fünf Filialen müssen betroffene Produkte direkt am Produkt, am Regal oder in unmittelbarer Umgebung kennzeichnen.
  • Kleinere Unternehmen mit bis zu fünf Filialen müssen ab einer Verkaufsfläche von über 400 m² ein entsprechendes Informationsschild anbringen.
  • Betriebe bis 400 m² Verkaufsfläche sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

Diese abgestufte Lösung sorgt für Augenmaß und entlastet gezielt kleine und mittlere Betriebe.

Das Gesetz setzt bewusst, auf Kennzeichnung statt auf Verbote.
Die gewählte Lösung schafft Transparenz und erhält gleichzeitig die Vielfalt an Produkt- und Packungsgrößen, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Verbraucherinnen und Verbraucher entspricht.

Mit diesem Gesetz setzen wir ein klares Signal:
Mehr Fairness, mehr Transparenz und ein starker Schutz für Konsumentinnen und Konsumenten – ohne unnötige Eingriffe in die wirtschaftliche Freiheit. Genau so verstehe ich verantwortungsvolle Wirtschaftspolitik.

☢️ Klare Haltung gegen Atomkraft:
Paks II stoppen!

Ein weiteres Thema, zu dem ich im Plenum sprechen durfte, war der geplante Neubau des ungarischen Atomkraftwerks Paks II.

→  Für mich ist klar: Jedes nicht gebaute Atomkraftwerk ist ein Gewinn an Sicherheit – für unsere Bevölkerung und für unsere Umwelt.

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren konsequent gegen den weiteren Ausbau der Atomkraft in Europa Stellung bezogen – durch Beteiligungen an Umweltverträglichkeitsverfahren, durch beihilferechtliche Einwände und durch beharrliche Rechtsverfolgung vor dem Europäischen Gerichtshof.

Ein wichtiger Erfolg war das Urteil des EuGH vom 11. September 2025, mit dem die Genehmigung staatlicher Beihilfen für Paks II durch die EU-Kommission für nichtig erklärt wurde. Dieses Urteil zeigt: Rechtsstaatlichkeit, transparente Verfahren und fairer Wettbewerb in der Europäischen Union sind durchsetzbar – wenn man konsequent dafür eintritt.

Gleichzeitig ist klar: Die Bauarbeiten in Ungarn werden weiter vorangetrieben. Deshalb bleibt es notwendig, politisch und diplomatisch wachsam zu bleiben.

Mit der nun beschlossenen Entschließung wird die Bundesregierung beauftragt, sich weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln – auf EU-Ebene wie auch bilateral – gegen den Bau von Paks II einzusetzen und auf eine rasche Umsetzung der EuGH-Entscheidung zu drängen.

→ Industrie ankurbeln. Zukunft produzieren! 

Warum diese Maßnahme wichtig ist

  • Die Industrie ist Rückgrat von Wohlstand, Wertschöpfung und Beschäftigung in Österreich.
  • Hoher Druck durch Energie-, Lohn-, Kapital- und Bürokratiekosten sowie geopolitische Unsicherheiten.
  • Vision 2035: Österreich unter den Top-10 der wettbewerbsfähigsten Volkswirtschaften weltweit, Industrieanteil an der Wertschöpfung soll auf 20 % steigen.

Die sechs Ziele der Industriestrategie 2035

  • Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
  • Weiterentwicklung wirtschaftlicher Souveränität in und mit Europa
  • Erhöhung von Leistungsfähigkeit und Innovationskraft
  • Ausbau wirtschaftlicher Resilienz und krisenfester Lieferketten
  • Stärkung nachhaltiger und zirkulärer Produktion
  • Entwicklung des Fachkräftepotenzials und Sicherung von Arbeitsplätzen

Die Schlüsseltechnologie-Offensive
 das zentrale Element der Strategie

  • Schlüsseltechnologien und Stärkefelder werden definiert (u. a. KI, Chips & Mikroelektronik, Robotik, Quantentechnologie, Advanced Materials, Life Sciences, Energie- & Umwelttechnologien)
  • Rund 2,6 Mrd. Euro bis 2029 über den FTI-Pakt (Forschung, Technologie und Innovation)

 → Ziel: Wertschöpfung in Österreich halten, Leitbetriebe stärken, Schlüsseltechnologien aufbauen.

📊 Österreichischer Stabilitätspakt 

Mit dem Beschluss des Österreichischen Stabilitätspakts 2025 wurde eine zentrale Grundlage für eine nachhaltige Haushaltsführung geschaffen. Bund, Länder und Gemeinden verpflichten sich damit zu einer koordinierten Budgetpolitik im Einklang mit den erneuerten EU-Fiskalregeln.

Kern des Pakts ist der neue Nettoausgabenindikator als zentrales Steuerungsinstrument. Ziel ist die konsequente Einhaltung der Maastricht-Kriterien: maximal 3 % Defizit und 60 % Schuldenquote.

Was bedeutet das konkret?

  1. Verbindliche Defizitpfade bis 2029
    Für die Jahre 2026 bis 2029 wurden jährlich zulässige Maastricht-Defizite in Prozent des BIP festgelegt. Damit gibt es einen klaren, planbaren Konsolidierungspfad.
  2. Klare Aufteilung ab 2030
    Ab 2030 wird der gesamtstaatlich zulässige strukturelle Saldo im Verhältnis
    76 % Bund (inkl. Sozialversicherung) und
    24 % Länder und Gemeinden
    aufgeteilt.

Der Länderanteil wird in ein Maastricht-Saldo umgerechnet, sodass Länder und Gemeinden mit einem bekannten, steuerungsrelevanten Instrument arbeiten können. Die Aufteilung unter den Ländern erfolgt nach Einwohnerzahl, wobei jeweils 20 % des Länderanteils an die Gemeinden weitergegeben werden

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