Nach drei intensiven Plenartagen in Wien freue ich mich, euch über aktuelle Entwicklungen im Parlament zu informieren und einen kurzen Einblick in die vergangene Sitzungswoche zu geben. Eine Vielzahl wichtiger Themen wurde behandelt – unter anderem:
- die Abstimmung zur Überwachung von Messenger-Diensten,
- die Einführung einer Teilpension,
- das Verbot der Zusendung unerwünschter „Dick-Pics“,
- das Eheverbot für unter 18-Jährige,
- das Aromaverbot für erhitzte Tabakerzeugnisse
- sowie Maßnahmen zur Arzneimittel-Versorgung.
Am Mittwoch durfte ich mit meinem Redebeitrag zur AMA-Marketing-Steuer einen inhaltlichen Akzent setzen. Die AMA-Marketing ist weit mehr als nur Werbung – sie ist Qualitätsmotor, Herkunftssicherung und Absatzförderung in einem. Unsere bäuerliche Welt braucht keine Symbolpolitik, sondern verlässliche Strukturen. Die AMA-Marketing ist eine solche Struktur – daher haben wir den polarisierenden Antrag der FPÖ klar abgelehnt.
Falls du meine Rede verpasst hast: Diese ist in der Mediathek der Parlaments-Website abrufbar oder auf meinen Social-Media-Kanälen zu finden.
Ein besonders aktuelles Thema, das derzeit intensiv diskutiert wird, ist das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG). Dieses befindet sich derzeit in der Begutachtungsphase und stellt die größte Energiereform seit zwei Jahrzehnten dar.
Im Mittelpunkt stehen eine fairere Verteilung der Netzkosten, mehr Gerechtigkeit für alle Stromnutzerinnen und Stromnutzer und ein zukunftsfähiges, stabiles Strommarktsystem.
Im Folgenden findet ihr die wichtigsten Informationen kompakt und verständlich aufbereitet.
Ein Gesetz mit Weitblick – für Versorgungssicherheit, Transparenz und ein klares Bekenntnis zur Energiewende.
Dein

Klaus Mair
Abgeordneter zum Nationalrat
Gerne informiere ich Dich weiterhin regelmäßig über die neuesten Entwicklungen – bleib immer up to date und folge mir gleich auf meinen Kanälen!
Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) – geht in Begutachtung
Es handelt sich um die größte Energiereform seit zwei Jahrzehnten – mit dem Ziel, ein zukunftsfähiges, gerechtes und transparentes Strommarktsystem zu schaffen.
Laufende Netzentgelte für Stromproduzenten sind kein neues Konzept – auch in Österreich nicht. Schon heute müssen größere Erzeugungsanlagen im Verteilernetz, etwa ab 5 Megawatt, sogenannte Netzverlustentgelte leisten.
Neu ist jedoch: Künftig sollen sich auch Stromproduzenten grundsätzlich an den Netznutzungsentgelten beteiligen – jenem Teil der Netzfinanzierung, der rund 80 Prozent der Gesamtkosten ausmacht.
Ziel: Durch die Reform sollen die Netzkosten auf mehr Schultern verteilt werden. Die Netzkosten werden damit auf breitere Schultern verteilt. Das schafft mehr Gerechtigkeit für alle Stromnutzerinnen und Stromnutzer. Denn bisher tragen fast ausschließlich Entnehmerinnen und Entnehmer die Netzfinanzierung, obwohl auch Einspeisungen, vor allem, wenn sie unkoordiniert oder im Übermaß erfolgen, das System beanspruchen. Diese Reform bringt einen Paradigmenwechsel: Nicht mehr nur, wer Strom bezieht, beteiligt sich an den Netzkosten, sondern auch, wer einspeist. So müssen also in Zukunft auch Elektrizitätsunternehmen für Netznutzung Ihrer Kraftwerke einen fairen Beitrag leisten.
Europäische Praxis zeigt: Österreich ist nicht allein. Auch in über zehn Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, etwa in Belgien, Frankreich, Finnland, Dänemark oder den Niederlanden, leisten Produzenten bereits Beiträge zu den Netzkosten. Österreich geht also keinen Sonderweg, sondern schließt zu europäischen Standards auf, aber mit einem klaren Fokus: ökologisch vernünftig, sozial ausgewogen und technisch machbar.
Was bedeutet das für kleine PV-Anlagen am Dach? Für den klassischen Häuslbauer oder Gewerbebetrieb, der Sonnenstrom ausschließlich selbst verbraucht, bleibt alles wie bisher: Kein Netzentgelt fürs Einspeisen beim Eigenverbrauch.
Erst wenn kein Eigenverbrauch stattfindet, also wenn der Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird, kann künftig ein neuer Kostenbeitrag greifen, wenn man sich nicht systemdienlich verhält. Warum? Weil gerade bei Überschusszeiten (z. B. zu Mittag bei starker Sonne) Einspeisungen das Netz belasten, Preise ins Negative kippen lassen und volkswirtschaftliche Kosten für alle verursachen.
Deshalb: Einspeisung bleibt möglich – aber zu fairen und systemdienlichen Bedingungen, die von der Regulierungsbehörde mit Augenmaß festgelegt werden. So schaffen wir ein transparentes, gerechtes System, das Investitionen weiterhin attraktiv hält – aber nicht auf Kosten des Gemeinwohls.
Das ElWG setzt bewusst auf Eigenverbrauch. Es schafft gezielte Anreize für moderne Speicherlösungen, die es ermöglichen, selbst erzeugten Strom dann zu nutzen, wenn er gebraucht wird, etwa abends für Wärmepumpe, Waschmaschine oder Herd. Das entlastet das Netz, erhöht die Versorgungssicherheit und bringt die Energiewende in den Alltag.
Mit dem ElWG starten wir die größte Energiereform seit zwei Jahrzehnten. Wir stellen das Strommarktsystem neu auf – mit dem Ziel, faire Preise, weniger Bürokratie und mehr Gerechtigkeit bei den Kosten zu schaffen. Österreich geht hier einen eigenständigen Weg – mit einem klaren Bekenntnis zur Energiewende und zur Fairness gegenüber allen, die sie tragen.
Wird der Strom dadurch automatisch teurer? Nein. 2025 werden über 3,7 Milliarden Euro an Netzkosten über Netzentgelte finanziert. Derzeit tragen Menschen und Unternehmen rund 94 % davon über ihre Stromabnahme. Es geht also nicht darum, das System grundlegend umzustellen oder zu verteuern, sondern um einen fairen Beitrag aller, auch jener, die Strom ins Netz einspeisen.
Wichtig ist: Die Netzentgelte bleiben kapazitätsbezogen, also als monatliche oder jährliche Pauschale und werden nicht übermäßig steigen. Die unabhängige Regulierungsbehörde stellt das mit ihrer fachlichen Expertise sicher.
Außerdem stehen alle Kraftwerke im marktwirtschaftlichen Wettbewerb. Das gilt auch künftig. Wer sich systemdienlich verhält, etwa durch Speicherlösungen bei Wind- oder PV-Anlagen, zahlt künftig weniger und wird dadurch wettbewerbsfähiger. Zusätzliche Kosten werden also nicht automatisch 1:1 weitergegeben.
Plenarwoche – was wir beschlossen haben
Im Nationalrat wurde diese Woche eine Vielzahl an Gesetzesvorhaben beschlossen – hier ein kurzer Überblick über einige zentrale Punkte:
Pensionen neu gedacht: Teilpension kommt
Mit der Einführung der Teilpension ab 2026 setzen wir einen neuen Anreiz, um Menschen länger im Erwerbsleben zu halten:
Wer bereits pensionsberechtigt ist – etwa durch Korridor- oder Schwerarbeitspension – und Teilzeit weiterarbeitet, kann künftig einen Teil der Pension parallel zum Gehalt beziehen. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Arbeitszeitreduktion und den üblichen Pensionsabschlägen. Der verbleibende Anspruch wird beim endgültigen Pensionsantritt berechnet.
Gleichzeitig wird die Altersteilzeit reformiert:
Die Altersteilzeit wird eingeschränkt: Künftig gibt es das Altersteilzeitgeld als staatlichen Lohnausgleich nur noch für maximal drei Jahre. Ab dem Zeitpunkt, ab dem jemand Anspruch auf eine Teilpension hat, entfällt dieser Anspruch grundsätzlich.
Ziel der Reform ist es, das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben. Die neu eingeführte Teilpension soll ab 2026 einen gleitenden Übergang von Arbeit in Pension ermöglichen. Zusätzlich wird ein „Nachhaltigkeitsmechanismus“ eingeführt, um die langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems abzusichern.
Messenger-Überwachung zum Schutz der Bevölkerung
Wir haben beschlossen, dass die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) künftig unter strengen Voraussetzungen auch verschlüsselte Messenger-Nachrichten überwachen darf.
Diese Maßnahme dient der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen wie Terroranschlägen. Die Überwachung ist nur zulässig, wenn ein Delikt mit mindestens zehn Jahren Freiheitsstrafe oder Spionageverdacht vorliegt und erfolgt ausschließlich als letztes Mittel („ultima ratio“).
Strenge rechtliche und technische Kontrollmechanismen sind vorgesehen: Ein unabhängiger Rechtsschutzbeauftragter sowie das Bundesverwaltungsgericht prüfen und genehmigen die Maßnahmen. Eine umfassende Durchsuchung von Geräten ist ausgeschlossen. Betroffene werden nachträglich informiert, um Rechtsschutz zu gewährleisten.
Der Einsatz von Spionage-Software ist nur erlaubt, wenn alle technischen Vorgaben erfüllt sind und per Verordnung freigegeben wurden.
Ehe erst ab 18 – Schutz vor Kinder- und Zwangsehen
Mit dem Ehe- und Partnerschaftsrechts-
Die Möglichkeit, minderjährige Personen für ehefähig erklären zu lassen, wird abgeschafft.
Eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft ist künftig ausschließlich ab dem vollendeten 18. Lebensjahr möglich.
Zusätzlich wird ein Verbot für Eheschließungen und eingetragene Partnerschaften zwischen Verwandten bis zum 4. Grad der Seitenlinie eingeführt.
Ein wichtiger Beitrag zum Schutz von Minderjährigen und zur Stärkung ihrer Selbstbestimmung.

Der Sommer wird historisch! – Meine neue Video-Serie aus dem Parlament
Diesen Sommer nehme ich euch mit auf eine besondere Reise durch das Parlament:
Wir erkunden bedeutende Säle, entdecken eindrucksvolle Kunstwerke und tauchen ein in spannende Kapitel unserer Demokratiegeschichte. Gemeinsam werfen wir einen Blick auf Orte, die man sonst vielleicht übersieht – und wer weiß, vielleicht entdecken wir auch das ein oder andere vergessene Detail.
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