Aus aktuellem Anlass begann die Budgetdebatte im Plenum mit einer Trauerminute für die Opfer des Amoklaufs am Grazer Bundes-Oberstufenrealgymnasium „Dreierschützengasse“.
Bundeskanzler Christian Stocker hat eine Regierungserklärung abgegeben – als Reaktion auf den tragischen Amoklauf. Dabei ging es nicht nur um das Gedenken an die Opfer, sondern auch um konkrete Maßnahmen zum Schutz unserer Schulen und zur Stärkung der Prävention.
Der zweite Teil der Sitzung war der Beschluss der Budgetbegleitgesetze, sozusagen die Notwendigkeit des Budgets in gesetzliche Rahmen zu fassen und der dritte Teil war der Start der Budgetdebatte.
Im Mittelpunkt des dreitägigen Plenums stand das Doppelbudget 2025/26 – der Beschluss der Budgetbegleitgesetze sowie die Budgetdebatten.
Die vergangenen Jahre waren Ausnahmesituationen – Pandemie, Energiekrise, Inflation: All das hat unser Land gefordert und es wurde entschlossen gehandelt, um Existenzen zu sichern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.
Mit dem Doppelbudget 2025/2026 wird nun ein wesentlicher Schritt gesetzt: Wir beenden die Zeit der Gießkanne und schaffen gezielte Strukturen, um Leistung, Effizienz und Wettbewerb in Österreich wieder zu stärken. Denn es geht jetzt darum, gezielt zu investieren und dort zu sparen, wo es notwendig ist – um die Grundlage für nachhaltiges Wachstum und langfristige Stabilität zu schaffen.
Dabei konzentrieren wir uns auf einen klaren Dreiklang von Handlungsfeldern:
Erstens: Wir sanieren das Budget – nicht als Selbstzweck, sondern als Voraussetzung, um mit Visionen und Lösungen den Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen.
Zweitens: Wir wollen unser Land und seine Strukturen reformieren – und damit auch Systeme, die einer klaren Neuausrichtung bedürfen. Förderungen wie der Regionale Klimabonus oder eine Bildungskarenz ohne echten Bildungszweck gehören der Vergangenheit an.
Drittens: Wir investieren gezielt in Wachstum – etwa durch Maßnahmen wie die Anhebung der Basispauschalierung für Klein- und Mittelbetriebe oder die NoVA-Befreiung für leichte Nutzfahrzeuge.
Das tun wir aus volkswirtschaftlicher Vernunft und fiskalpolitischer Verantwortung. Deshalb gilt auch in budgetären Fragen, was wir uns im Großen für diese Legislaturperiode vorgenommen haben. Jetzt das Richtige tun, bedeutet nicht, den einfachsten Weg zu gehen, sondern den besten für Österreich.
Dein

Klaus Mair
Abgeordneter zum Nationalrat
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Das haben wir beschlossen
Nach intensiven Beratungen im Rahmen der Budgetausschuss-Woche vom 3. bis 11. Juni 2025 standen in der Plenarwoche vom 16. bis 18. Juni die Zweite und Dritte Lesung des Budgetbegleitgesetzes, der Bundesfinanzrahmengesetze sowie der Bundesfinanzgesetze im Zentrum der Tagesordnung des Nationalrates. Damit wurde ein zentraler Teil der budgetären Zukunftsplanung für die Jahre 2025 und 2026 auf den Weg gebracht.
Das Doppelbudget 2025/2026
Im Doppelbudget 2025/2026 setzen wir auf einen ausgewogenen Mix aus Sanierungsmaßnahmen und gezielten Investitionen. Geplant sind Einsparungen von 6,4 Mrd. Euro im Jahr 2025 und 8,7 Mrd. Euro im Jahr 2026. Durch gegenfinanzierte Investitionen steigt die tatsächliche Konsolidierung auf 7 Mrd. bzw. 10,3 Mrd. Euro. Bis 2029 soll das gesamte Sanierungsvolumen 16,5 Mrd. Euro betragen.
Unsere Budgetpolitik steht klar im Zeichen von „konsolidieren, reformieren, investieren“.
Die Sanierungsmaßnahmen im Überblick:
- Steuerliche Maßnahmen: Zusätzliche Einnahmen etwa durch Beiträge von Banken und Energiekonzernen sowie durch das Schließen von Steuerlücken.
- Einsparungen in der Verwaltung: Alle Resorts werden einen Konsolidierungsbeitrag leisten.
- Abschaffung des Klimabonus und gezielte Kürzung bzw. Neuausrichtung bestehender Förderungen.
- Strukturelle Reformen zur Verbesserung der langfristigen Stabilität des Pensionssystems.
- Auch Länder, Sozialversicherung und staatsnahe Unternehmen leisten einen Beitrag für das Budget.
- Weitere Maßnahmen wie etwa die Aussetzung der Valorisierung einkommensunabhängiger Familien- und Sozialleistungen (z. B. Familienbeihilfe).
Die Offensivmaßnahmen im Überblick:
Wirtschaft & Arbeit:
– Arbeiten im Alter fördern
– Ausweitung der Schwerarbeiterregelung
– Aktive Arbeitsmarktpolitik (z. B. Aktion 55+, Weiterbildungszeit)
– Erhöhung des Pendlereuros
– Steuerliche Entlastung für Klein- und Mittelbetriebe
Gesundheit & Soziales:
– Einführung eines Kostendeckels bei Rezeptgebühren
– Innovationsfonds für ambulante Versorgung
– Unterhaltsgarantie-Fonds
Bildung & Integration:
– Zweites verpflichtendes Kindergartenjahr
– Deutschförderung
– Chancenbonus
Budgetbegleitgesetz 2025
️ Änderungen im Bereich NoVA, Immobilien & Reisekosten
Folgende Änderungen wurden im Zuge der Novellierung beschlossen:
- NoVA-Befreiung für typische Handwerkerfahrzeuge unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
- Aussetzung bevorstehender Mietzinsanpassungen für den Bund und seine Rechtsträger in Mietverhältnissen mit der Bundesimmobiliengesellschaft mbH
- Senkung des Kilometergeldes für Fahrräder von 0,50 € auf 0,25 €
- Ausweitung der Förderung von Handwerkerleistungen auf Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der EU bzw. dem EWR – zur Wahrung unionsrechtlicher Vorgaben
ÖBB-Vorbelastungsgesetz
Das ÖBB-Vorbelastungsgesetz sichert die langfristige Finanzierung des österreichischen Bahnnetzes mit über 62 Milliarden Euro bis 2030 und darüber hinaus.
Ermöglicht werden:
- Investitionen in den Netzausbau und europäische Bahnachsen
- Betrieb und Instandhaltung der ÖBB-Infrastruktur
Damit wird die Mobilität in Österreich gestärkt und die Zukunftsfähigkeit der Bahninfrastruktur gesichert.
️ Klima- und Umweltbereich
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- 1,8 Mrd. Euro (2026–2030) für die Sanierungsoffensive – Heizkesseltausch & thermische Gebäudesanierung (zusätzliche Mittel, da der Förderrahmen bis 2027 bereits Ende 2024 ausgeschöpft wurde)
- 1 Mrd. Euro (2023–2030) für „Sauber Heizen für Alle“ (Heizkesseltausch für einkommensschwache Haushalte)
- 266,9 Mio. Euro (2021–2030) für klimafreundliche Fernwärme- und Fernkältesysteme
- 150 Mio. Euro jährlich für betriebliche Umweltförderung
- 72,5 Mio. Euro jährlich für den redimensionierten Klima- und Energiefonds des BMLUK
- 51 Mio. Euro jährlich für Kreislaufwirtschaft, plus 2 Mio. Euro für Flächenrecycling
- 30 Mio. Euro jährlich ab 2026 für den Reparaturbonus