Newsletter 06/2025 – Aktuelle Informationen aus dem Nationalrat

Die vergangenen Plenartage standen ganz im Zeichen des Doppelbudgets 2025/2026. Die Ausgangslage ist schwierig und es gibt auch nichts schönzureden. Im vergangenen Jahr betrug das Defizit des Gesamtstaates (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen) 22,5 Mrd. Euro oder 4,7 % des BIP. Ohne Sanierungsmaßnahmen wäre das Defizit für dieses Jahr auf mehr als 28,6 Mrd. Euro oder 5,8 % des BIP gestiegen.

Die letzten Jahre waren von zahlreichen Krisen geprägt. Durch den Krieg in der Ukraine, die damit verbundene Energie-und Teuerungskrise sowie die Pandemie war es notwendig, schnell Maßnahmen zu setzen, um die Folgen dieser Krisen abzufedern.

Mit dem Doppelbudget der Bundesregierung gilt es nun, dort zu sparen, wo es notwendig ist und gezielt zu investie­ren, um die Basis für einen Aufschwung zu ermöglichen. Das Budget zu konsolidieren, ist kein Selbstzweck, sondern die Grundlage für Wachstum und eine notwendige Voraussetzung, um weiterhin in die Zukunft Österreichs und damit unserer Kinder und Enkelkinder investieren zu können.

Die Konsolidierung des Budgets wird aber auch für eine Strukturanpassung in Österreich genutzt werden und Modernisierungs- sowie Reformierungs­schritte einzuleiten, damit wieder Spielräume für Investitionen und Entlastungen eröffnet werden. Nur so kann es langfristig gelingen, dass die Politik der Bevölkerung wieder eine Perspektive für Wohlstand und Lebensqualität und damit Zuversicht in eine gute Zukunft bieten kann.

Dazu gehört auch eine enkelfitte Finanzpolitik, ohne dabei der Konjunktur den nötigen Schwung zu nehmen.

Der erste Konsolidierungsschritt erfolgt bereits dieses Jahr mit Einsparungen von rund 6,4 Milliarden Euro im Staats­haushalt. In einem zweiten Schritt werden wir 2026 weitere 8,7 Milliarden Euro einsparen. Diesem Sanierungsziel sind alle verpflichtet. Die Herausforderungen für die kommenden Jahre sind aufgrund der weltpolitischen Lage groß. Die globale Unsicherheit schwächt auch die österreichische Konjunktur und spielt eine zentrale Rolle für die Höhe des Budgetdefizits.

Bei der notwendigen Sanierung des Staatshaushaltes setzen wir auf einen Maßnahmenmix aus Ausgabenreduktion und zusätzlichen Einnahmen, womit wir neben der notwendigen Sanierung des Budgets auch reformieren, investie­ren und modernisieren. Wir belohnen Leistung, sichern unseren Sozialstaat, bauen Bürokratie ab und reformieren.

Fakt ist: Die Zeit der Vollkaskomentalität in Österreich ist vorbei. Überförderungen werden gestoppt. Gleichzeitig in­vestieren wir gezielt weiter in die Zukunft, um Leistung zu fördern unseren Wohlstand zu sichern und das Wirtschafts­wachstum anzukurbeln.

Wenn du Fragen zum Budget hast, bitte schreibe mir.

Dein

Klaus Mair

Abgeordneter zum Nationalrat

Gerne informiere ich Dich weiterhin regelmäßig über die neuesten Entwicklungen – bleib immer up to date und folge mir gleich auf meinen Kanälen!

Drei zentrale Schwerpunkte zum Doppelbudget 2025/2026

In Fragen der Budgetsanierung haben wir uns auf drei zentrale Schwerpunkte konzentriert:

  1. Fokus auf Leistung statt Überförderung
  2. Gerechte Budgetsanierung – jeder muss dazu beitragen, vor allem diejenigen, denen es finanziell leichter fällt.
  3. Reformen in Struktur und Verwaltung – für ein zukunftsfittes Österreich.

Neben den Einsparungen investieren wir auch in die Zukunft unseres Landes:  

  1. Zukunftsmaßnahmen – Budget sanieren, entlasten, Konjunktur ankurbeln, Arbeitsmarkt sichern und in die Bildung investieren

1. Fokus auf Leistung statt Überförderung

Unter diesem Thema lassen sich beispielhaft folgende Maßnahmen – nicht abschließend – subsumieren:

Abschaffung der Bildungskarenz

  • Mit 1. April 2025 wurde das bisherige Modell der Bildungskarenz abgeschafft.
  • Mit dem Modell der Weiterbildungszeit wird eine treffsichere Nachfolgeregelung geschaffen.

Abschaffung der Null-Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen

  • Das teils überbordende Förderangebot wird überprüft und durch gezielte Streichungen effizienter gestaltet. Fördern ja, aber nur dort, wo es wirklich gebraucht wird.
  • Die Umsatzsteuerbefreiung für die Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen wurde zurückgenommen.

Abschaffung des Gratis-Klimatickets für 18-Jährige

  • Das kostenlose KlimaTicket für 18-Jährige wurde abgeschafft.
  • Hintergrund: Nur knapp 25.000 Jugendliche – etwa 25 % – haben das Angebot genutzt. Das zeigt, dass es nicht zielgerichtet war.

Abschaffung des Klimabonus

  • Der Klimabonus wird abgeschafft.

Aussetzung der Valorisierung von Sozial- und Familienleistungen

  • Einkommensunabhängige Sozial- und Familienleistungen wie die Familienhilfe, das Kinderbetreuungsgeld, der Mehrkindzuschlag oder das Reha-Geld bleiben auf ihrem aktuellen Niveau, werden aber für zwei Jahre nicht valorisiert.

Redimensionierung der Förderung für den Breitbandausbau

  • Auch hier soll eine Redimensionierung und Evaluierung der eingesetzten Fördermittel vorgenommen werden.

Verschiebung von Infrastrukturprojekten

  • Es erfolgt eine Adaptierung und Evaluierung der bestehenden Infrastrukturrahmenpläne bei der ÖBB.

 

GESAMTBEITRAG zur Konsolidierung: 3,8 Mrd. € (2025)

2. Gerechte Budgetsanierung

Unter dem Thema „Gerechte Budgetsanierung – jeder muss dazu beitragen, vor allem diejenigen, denen es finanziell leichter fällt“ lassen sich unter anderem folgende Maßnahmen – nicht abschließend – subsumieren:

Sondersteuer für Energiekonzerne

  • Die Energiekrisenbeiträge Strom (EKB-S) und fossile Energie (EKB-F) wurden Ende 2022 eingeführt.
  • Der EKB-S und der EKB-F sollen nun befristet bis Ende 2029 verlängert werden.

Bankenabgabe

  • Auch die Banken sollen einen Beitrag zur Budgetsanierung leisten – deshalb wird der bereits bestehende Stabilitätsbeitrag temporär erhöht.

Lückenschluss Immobilienbesteuerung / Umwidmungsabgabe

  • Umwidmungen: Gewinne aus Umwidmungen werden künftig höher besteuert.
  • Share Deals: Durch einen Lückenschluss bei den „Share Deals“ werden steuerliche Umgehungskonstruktionen bei großen Immobilientransaktionen künftig verhindert.

Verlängerung des Spitzensteuersatzes

  • Der Spitzensteuersatz von 55 % für Einkommensmillionäre wird um vier Jahre verlängert.

Maßnahmenpaket zur Steuerbetrugsbekämpfung

  • Zur Stärkung der steuerehrlichen Wirtschaft wird ein ambitioniertes Paket zur Bekämpfung von Steuerbetrug und unerwünschten Steuergestaltungen auf den Weg gebracht.

Stiftungen / Stiftungsmaßnahmen

  • Erhöhung der Zwischensteuer auf 27,5 %.
  • Stiftungseingangssteuer auf 3,5 %.
  • Stiftungseingangssteueräquivalent auf 3,5 %.

GESAMTBEITRAG zur Konsolidierung: 1,9 Mrd. € (2025)

3. Reformen in Struktur und Verwaltung

Unter dem Thema „Reformen in Struktur und Verwaltung – für ein zukunftsfittes Österreich“ lassen sich unter anderem folgende Maßnahmen – nicht abschließend – subsumieren:

Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters

  • Durch die Reform der Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension, die Einführung einer Teilpension und weitere Maßnahmen soll das faktische Pensionsantrittsalter an das gesetzliche herangeführt werden.

Finanzielle Absicherung des Gesundheitssystems

  • Durch einen Mix aus zusätzlichen Einnahmen und Maßnahmen für mehr Ausgabeneffizienz – etwa durch Digitalisierung und bessere Patientenlenkung – soll das Gesundheitssystem budgetschonender gestaltet werden.
  • Dazu wird ein eigener, zweckgebundener Fonds zur Gesundheitsreform implementiert.

Aussetzung der Valorisierung der Parteienförderung

  • Die Valorisierung der Parteienförderung wird für das Jahr 2026 ausgesetzt. Damit leisten auch die Parteien ihren Beitrag zur Budgetsanierung.

Redimensionierung von Klima- und Umweltförderungen

  • Die in den letzten Jahren stark angestiegenen und in großen Teilen nicht zielgerichteten Umweltförderungen werden redimensioniert und künftig treffsicherer gestaltet.
  • Klimaschutz ja – aber mit mehr Treffsicherheit und Wirkungsprüfung. Das bedeutet gezieltes, effektives und finanziell effizientes Fördern dort, wo es gebraucht wird und die gewünschten Ergebnisse erzielt werden.

Mehr Effizienz in Schulen

  • Das Modell der pädagogisch-administrativen Fachkräfte an Schulen wird schrittweise und damit kosteneffizienter eingeführt.

Restriktiver Personalplan

  • Der Personalplan sieht – mit Ausnahme der nötigen Rekrutierungsoffensive im Bildungsbereich – keine neuen Stellen auf Bundesebene vor.

 

GESAMTBEITRAG zur Konsolidierung: 1,3 Mrd. € (2025)

4. Zukunftsmaßnahmen

Zukunftsmaßnahmen – nicht abschließend – abseits der Budgetkonsolidierung – Budget sanieren, entlasten, Konjunktur ankurbeln und in die Zukunft investieren:

Entbürokratisierung für Selbstständige und Gewerbetreibende

  • Die Basispauschalierung inklusive der Vorsteuerpauschale wird noch im Jahr 2025 auf 320.000 € und 13,5 % erhöht.
  • Ab dem Jahr 2026 erfolgt eine weitere Anhebung auf 420.000 € und 15 %.

Mitarbeiterprämie

  • Die Einführung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie von bis zu 1.000 € soll dafür sorgen, dass Leistung wieder besser belohnt wird.

NOVA-Befreiung für Handwerkerautos

  • Ab dem 1. Juli 2026 gilt eine NOVA-Befreiung für sogenannte leichte Nutzfahrzeuge (Handwerkerautos).

Arbeitsmarktoffensive

  • Gezielte Ausweitung von Qualifizierungsmaßnahmen im AMS zur besseren Integration in den Arbeitsmarkt und zur Förderung zukunftsfähiger Arbeitsplätze.

Reform des Gemeinde-Investitionsprogramms (KIP)

  • Anstelle komplizierter Antragsverfahren werden den Gemeinden die Mittel aus dem kommunalen Investitionsprogramm künftig unbürokratischer und flexibler bereitgestellt.

Aufholjagd in Bildung und Integration

  • Einführung effizienterer Deutschförderprogramme, eines Chancenbonus sowie von Orientierungsklassen.

 

GESAMTKOSTEN: 0,6 Mrd. € (2025)

Weitere Beschlüsse

Verbot von Vollspaltenböden in der SchweinehaltungDiese Novellierung des Tierschutzgesetzes sorgt für Planungssicherheit für Betriebe mit Schweinehaltung.

Aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs wurde diese Novellierung notwendig.

Übergangsfrist endet 2034: Mit der Novelle wird die Übergangsfrist für unstrukturierte Vollspaltenbuchten in der Schweinehaltung Mitte 2034 enden und ein klares Zeichen gesetzt. Denn die Weiterentwicklung in der Schweinehaltung wird fortgesetzt – mit Planungssicherheit für die Betriebe und einer sicheren Versorgung mit österreichischem Schweinefleisch für die Konsumentinnen und Konsumenten.

Härtefallregelung: Neben dem festgelegten Enddatum für unstrukturierte Vollspaltenbuchten wird auch eine Härtefallregelung für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und 2022 investiert haben, beschlossen. Für diese gilt eine individuelle Übergangsregelung von 16 Jahren.

Weitere Maßnahmen ab 2029: Ab 1. Juni 2029 sollen Schweine außerdem mehr Beschäftigungsmaterial zur Verfügung haben und es müssen Maßnahmen bei der Besatzdichte gesetzt werden.

One-Stop-Shop für Heilbehelfe und HilfsmittelDabei geht es im Wesentlichen um eine Erleichterung für Menschen mit Behinderung, damit diese nicht mehrere unterschiedliche Stellen für die benötigte Unterstützung aufsuchen müssen.

Dafür sollen One-Stop-Shops für deren Beantragung in jedem Bundesland eingerichtet werden.

Einfachere Regeln für kommunale Investitionen: Gemeinden werden künftig einfacher und ohne verpflichtende Kofinanzierung Gelder aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) erhalten. Das betrifft auch Mittel wie den Zweckzuschuss für den Digitalen Wandel.

In Zukunft können die Gemeinden selbst über die konkreten Investitionen entscheiden, die Mittel werden vom Bund antragslos an die Gemeinden ausgezahlt. Anträge und Abrechnungen gegenüber dem Bund (Buchhaltungsagentur) entfallen und werden durch eine Berichterstattung über die Mittelverwendung an den Gemeinderat ersetzt.

Die bisherigen Zweckzuschüsse werden in Finanzzuweisungen für Investitionen umgewandelt. Die Anteile sowie Restbeträge der einzelnen Gemeinden bleiben unverändert – eine spürbare Verwaltungsvereinfachung und ein Schritt zu mehr kommunaler Eigenverantwortung.

Willkommen im Parlament – MS Weer

Besonders gefreut habe ich mich über den Besuch der Mittelschule Weer im Parlament. Es ist immer schön, junge Menschen für Politik zu begeistern und mit ihnen ins Gespräch zu kommen.

Vielen Dank für euer Interesse und euren Besuch!

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